Elektronisches Datenregister - Gewerbe, Industrie und Handel

Verantwortung für Angebote / Dienstleistungen / Veröffentlichungen und Führung des elektronischen Datenregisters

    Elektronischer Datenverlag LTD, The Picasso Building, Caldervale Road, Wakefield WF1 5PF, GB (England)

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

(ausführlicher und rechtsverbindlicher Text)

§ 1.) Registrierungs- bzw. Eintragsgrundlage: Die Durchführung des Eintrages bzw. die Bestellung für die Veröffentlichung der Firmendaten und Branchen erfolgt auf der Basis der Leistungsofferte bzw. Leistungsantrages. Die Berechnungsgrundlage der Leistungsofferte sowie für die Branchenregistrierung bezieht sich auf die erfolgte Erarbeitung der Daten aus dem Handels- register, Amtsgericht, Archivunterlagen, Unternehmensregisters und eigenen Recherchen. Der Eintragungsantrag bzw. der Korrekturabzug/ Offerte/ Publikationsangebot gilt dann als vereinbart, wenn keine andere Eintragungsform gewünscht wird. Basis sind hierfür u.a. die im Bundesanzeiger veröffentlichten Firmendaten, sowie Material aus kompetenten Bezugsquellen. Die unternehmensrelevanten Daten für den Bereich “elektronisches Datenregister, www.zentrales-unternehmensregister.de bzw. daten-register.eu werden erfasst und elektronisch gespeichert. Der Zugriff auf die erarbeiteten Daten, die Firmen- und Branchenrelevanz, kann im Internet unter den vorgenannten und umseitig aufgezeigten Domänen erfolgen. Dieses Register ist ein kommerzielles, ohne amtlichen Auftrag unabhängiges Medienunternehmen.

§ 2 ) Eintragungsart, -zeitraum, Laufzeit: Die Eintragung wird nach Annahme der Leistungs- offerte, -angebot bzw. des Eintragungsantrages, -auftrages im Internet in detaillierter Form vorgenommen. Auf eine ausdrückliche Auftragsannahme- erklärung wird verzichtet. Die Gesamtlaufzeit bzw. Vertragsdauer beträgt zwei Jahre und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit von Seiten des Leistungsbeziehers oder -nehmers schriftlich gekündigt wird. Nach erfolgtem Zahlungseingang für die Veröffentlichung beginnt die Laufzeit des Vertrages. Mit der erfolgten Internet- Veröffentlichung erlischt jeglicher Anspruch auf Widerspruch, wie im Angebot beschrieben und vom Vertragspartner anerkannt wurde.

§ 2 ABS.1 )  Kosten, Preis, Zahlungspflicht: Die Eintragungsgebühren des Unternehmens sind im Angebot in der Kostenauf- stellung unter Pos. 000001 aufgeführt. (Eingabe der Daten in unsere Datenbank). Die Kosten der Veröffentlichung der Unter- nehmensdaten sind im Angebot in der Kostenaufstellung unter Pos. 000002 aufgeführt (Elektronische Bereitstellung online, Zugriff über das Internet). Die Kosten für Gebühren und Auslagen sind in der Kostenaufstellung unter der Pos. 000004 auf- aufgeführt. Die Kosten für die Eintragung, Veröffentlichung sowie die Auslagen bilden den Gesamtbetrag. Der Gesamtbetrag ist jährlich fällig und im voraus zu entrichten. Bei den im Anbebot aufgeschlüsstelten Kosten handelt es sich um den jährlich fällig werdenden Betrag für unsere Leistungen, dieser ist mit Rechnungstellung zu begleichen.

§ 2 Sonderbestimmungen und Eintragsformen

a) Grundeintrag: Die Grundeintragung beinhaltet lediglich den Firmenname, den Ort, die Strasse sowie den Hinweis auf Art der Tätigkeit bzw. des Geschäftsfeldes. Dieser Eintrag ist kostenlos und kann jederzeit ohne Angaben von Gründen verschoben, gelöscht oder geändert werden. Ein Recht auf Aufnahme und Aktualisierung der Daten in unserem Register besteht nicht.

b) Semi - Eintrag: Die Semieintragung beinhaltet den Firmennamen, die Anschrift, Telefon- Faxnummer und wird nach unserem Ermessen um den Link zu betreffender Firmenwebsite, einer ausführlichen Beschreibung der Tätigkeit, der Vergabe von Such - Begriffen für Suchmaschinen u. ä. ergänzt. Dieser Eintrag ist kostenlos und wird nur an von uns speziell ausgewählte Kunden vergeben. Dieser Eintrag ist kostenlos und beinhaltet keine Aktualisierung der Daten, er kann jederzeit ohne Angaben von Gründen verschoben, gelöscht oder geändert werden. Ein Recht auf Aufnahme in unserem Register besteht nicht.

c) Premium - Eintrag: Der Premium Eintrag beinhaltet den vollständigen Eintrag in unser Register und ist kostenpflichtig! Dieser Eintrag zeichnet sich dadurch aus, das er nicht nur in unserer Datenbank sondern auch in kürzester Zeit in verschiedenen Suchmaschinen und Verzeichnissen präsent ist. In der Regel wird ein Grundeintrag bzw. Semi-Eintrag (fungiert als Platzhalter) der in den Suchmaschinen bereits aufgeführt ist, durch den Premium - Eintrag ersetzt bzw. verdrängt. Der entsprechende Grundeintrag oder Semi-Eintrag wird somit aus unserer Datenbank entfernt, da dessen Platz durch den kostenpflichtigen Premium Eintrag eingenommen wird. Durch dieses Vorgehen erbt der Premium - Eintrag den Platz des Grund- bzw. Semieintrags in den Suchmaschinen, Verzeichnissen und Katalogen. Durch entsprechenden Einsatz von Suchmaschinen Software erscheint ihr Firmeneintrag innerhalb weniger Tage in wichtigen Suchmaschinen und Verzeichnissen.  Ferner wird der kostenflichtige Premium - Eintrag im Gegensatz zu dem Grund- bzw. Semieintrag gepflegt und mit den von uns zur Verfügung stehenden Mitteln aktualisiert, mindestens einmal jährlich. Diese Vorgehensweise ist recht kompliziert und wurde von uns speziell für den Premium - Eintrag entwickelt. Kunden eines Premium Eintrags wird ein klarer Wettbewerbsvorteil geboten, den kein anderer Anbieter in dieser Form für ein Unternehmen gewährt. 

Hinweis: Der Unterschied zwischen den verschiedenen Eintragungen (kostenlos und kostenpflichtig, bzw. zwischen Grundeintrag, Semi - Eintrag sowie Premium - Eintrag) sind teilweise fließend und können von Dritten bzw. Außenstehenden nicht erkannt werden. Diese unterliegen dem Betriebsgeheimnis und werden von uns nicht preisgegeben, da die Gefahr besteht, das uns dadurch ein Wettbewerbsnachteil entstehen könnte und unser Alleinstellungsmerkmal gefährdet wäre.  

§ 3.) Vertragsdauer: Die Vertragslaufzeit beträgt gem. Angebotsschreiben 2 Jahre, bzw. 24 Monate. Sollte der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden, so verlängert er sich automatisch und stillschweigend  um ein weiteres Jahr. Die Kosten für die Eintragung, Veröffentlichung sowie Auslagen sind jährlich zur Zahlung fällig. Unter § 2 ABS 1 unserer Geschäftsbedingungen sind hierzu nähere Angaben bereitgestellt.

§ 4.) Leistungsumfang: Der Grundeintrag umfasst die Veröffentlichung der Firmentätigkeit, der Branche, den Namen des Unternehmens, die Gesellschaftsform, Adresse, Telefon, Telefax, E-mail und Internet-Adresse (soweit vorhanden). Zur weiteren Veröffentlichung wird bei Vorlage eines Firmen-Logos dieses vorteilhaft platziert. Werbliche Unterstützung in Print- oder visuellen Medien ist dem Verlag vorbehalten. Auf eine eventuell bestehende Homepage wird mit einem besonderen Link hingewiesen. Es können folgende Dienstleistungen in Anspruch genommen werden: Während der Vertragslaufzeit bzw. Eintragungsdauer können die Firmen bzw. Unternehmen jährlich, die Firmen- und Branchendaten bis zu zwei mal abändern oder erweitern. Dies hat schriftlich zu erfolgen und ist für den Leistungsbezieher kostenfrei. Bei Nichtannahme der Leistungsofferte kann jede Firma/Unternehmen, soweit bekannt, nach firmen- und branchenrelevanz, nach Postleiträumen gespeichert werden. Eine Veröffentlichung kann in vereinfachter Form stattfinden. Die Auftragnehmerin behält sich vor, Registereinträge von adressierten Kunden, welche die Offerte nicht angenommen haben, nach 90 Tagen aus dem Register zu streichen.

§ 5.) Haftung: Von Wettbewerbs- und urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter wird der Verlag, bzw. werden die Geschäftsbereiche freigestellt. Für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Daten haftet der Leistungsbezieher bzw. Auftraggeber. Sollte es bei Streitigkeiten über Leistung und Preis zu Auseinandersetzungen kommen, weil die Vertragsbestandteile nicht zur Kenntnis genommen wurden, hat der Auftraggeber den bereits entstanden oder entstehenden Schaden zu bezahlen. Der Verlag haftet nur dann für Schadensersatz, wenn Ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen bzw. nachgewiesen werden kann.

§ 6.) Abtretungsmöglichkeiten: Die Verlags-Geschäftsbereiche bzw. die bestehenden verarbeiteten Verträge können vom Verlag an Dritte veräußert werden, wobei die Veröffentlichung der Verträge bzw. Daten ordnungsgemäß durchgeführt und gewährleistet sein muss. Die vorhandenen Geschäftsbereiche des Verlages können ggf. geändert werden, allerdings muss die Werbewirksamkeit und der Komfort gleich bleiben.

§ 7.) Gerichtsort- stand: Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist stets der Eintragungsort und Hauptsitz des elektronischen Daten- verlags LTD. Dieser befindet sich in Great Britain, nähere Informationen finden Sie im Impressum dieser Seite. Es wird darauf hingewiesen, das englisches Recht gilt, sollte dieses keine Anwendung finden, so gilt EU Recht.

§ 8.) Sonstiges: Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Achtung, dies ist keine Rechnung! Aus Rationalisierungsgründen kommt ein Vertrag über die Leistungsofferte und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und durch Zahlung der Gesamt-Registrierungskosten zustande ohne das es einer gesonderten Auftragsannahmeerklärung bedarf und kann, falls gewünscht, mit separater Rechnung belegt werden. Sollte eine Bestimmung der AGBs bzw. des Vertrages unwirksam sein oder werden, so soll davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die eventuell unwirksam gewordene Bestimmung soll dann in Absprache bzw. im Einklang der Parteien durch eine wirksame, neue Bestimmung ersetzt werden, die der Ursprünglichen am Nächsten kommt.

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